Weser

Bremen · Stadtgebiet Bremen, bremische Weser

Scherfs Angelsport (Ausgabestelle Bremen-Nord) ↗ Auf der Karte öffnen Route planen ↗

Angelkarte: Erlaubnisschein Fischeramt Bremen · bremische Weser · Bremen

Erlaubnisschein des Fischeramts Bremen für die bremische Weser, ca. 30,00 € für 2 Angelruten je Strecke (Km 364–17,5 oder Km 17,5–29); separat ca. 30,00 € für eine Senke (1 qm, nicht unter 8 mm Maschenweite). Nur gültig in Verbindung mit einem Fischereischein. Ausgabe ab Anfang Januar; Ausgabestelle Bremen-Mitte ist geschlossen (Bestandskunden per Post nach Überweisung), Ausgabe über Scherfs Angelsport in Bremen-Blumenthal und Angelsportprofi in Delmenhorst, Zahlung dort in bar. Fangstatistik muss bis Ende Dezember online oder schriftlich gemeldet werden.

Die Karte gibt es nur vor Ort.

Scherfs Angelsport (Ausgabestelle Bremen-Nord) ↗

Gilt für die bremische Weser in den Strecken Km 364–17,5 bzw. Km 17,5–29 (je Schein eine Strecke) sowie – mit eigenem Schein – für die Lesum von der Landesgrenze bis zur Mündung.

Regeln & Ausstattung

BootsangelnNein
Ausübung der Angelfischerei in Weser/Lesum mit dem Erlaubnisschein des Fischeramts Bremen darf nur vom Ufer aus erfolgen.
Eigenes BootNein
Bootsangeln mit diesem Erlaubnisschein nicht gestattet, nur Uferangeln.
Leihboot vor OrtNein
Kein Bootsangeln möglich, daher auch keine Leihboote im Rahmen dieses Scheins.
MotorNein
Da nur Uferangeln erlaubt ist, entfällt jede Bootsnutzung mit Motor.
NachtangelnUnklar
Weder Fischeramt Bremen noch Ausgabestelle nennen eine Regel zum Nachtangeln; beim Fischeramt Bremen erfragen.
Karte onlineNein
Scheine werden in den Ausgabestellen (Barzahlung) bzw. für Bestandskunden per Post ausgegeben; kein Online-Verkauf belegt.
Erlaubte RutenErlaubnisschein gilt für 2 Angelruten; Senke (1 qm, Maschenweite nicht unter 8 mm) nur mit eigenem Schein.
Schonzeiten & MaßeSchonzeiten laut Fischeramt Bremen: Barsch, Hecht, Zander 01.02.–15.05.; Bachforelle, Lachs, Meerforelle 15.10.–15.03.; Aal 01.11.–31.01. Während der Raubfischschonzeit vom 01.02.–15.05. ist jegliche Spinnfischerei (einschl. Blinkern und Twistern) sowie das Fischen mit Köderfisch oder Köderfischteilen verboten. Mindestmaße u. a.: Aal 45 cm, Hecht 60 cm, Zander 40 cm, Lachs 60 cm, Barsch 15 cm. Für 15 Arten (u. a. Stör, Kleine Flussmuschel) gilt Entnahmeverbot. Fangbegrenzungen und Sperrzonen nicht ausgewiesen.

Kontakt

Quellen

Stand der Angaben zu dieser Karte: 15.10.2026.

Fischarten

AalHechtZanderBarschLachsMeerforelleBachforelle

Bestand laut den Angaben zur Karte, nicht für dieses Gewässer einzeln erhoben.

Einschätzung

Bremische Weser im Stadtgebiet, Tidenfluss mit starker Strömung und Schifffahrt; Fischerei nach dem Erlaubnisschein des Fischeramts Bremen nur vom Ufer aus. Koordinate ist Näherungswert (Ortsmitte Bremen), Flächenangabe entfällt bei Fließgewässern.

Fischereischein

Bremen: Gültiger Fischereischein erforderlich. Ob zusätzlich eine Fischereiabgabe des Landes fällig ist, regelt das Landesrecht — beim Landesanglerverband prüfen.

Quellen zum Gewässer

Stand dieses Eintrags: 15.10.2026. Preise und Regeln ändern sich — vor dem Angeln die Bedingungen des Kartenausgebers prüfen. Angaben ohne Gewähr.