Mosel

Rheinland-Pfalz · Koblenz, Moselmündung bis Staustufe Lehmen

Fiskado – Angelkarten Rheinland-Pfalz (Rhein/Mosel) ↗Wehlener Angler-Treff (Ausgabestelle, Preisliste) ↗ Auf der Karte öffnen Route planen ↗

Angelkarte: Erlaubnisschein Mosel · SGD Nord (Stauhaltung Koblenz/Lehmen) · Koblenz bis Staustufe Lehmen

Erlaubnisscheine für die staatlich verwalteten Moselstrecken vergibt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, seit 01.06.2025 zusätzlich online über das Portal Fiskado (Karte sofort als PDF). Preise 2026 laut Ausgabestelle: Tageskarte ca. 8 €, Wochenkarte ca. 19 €, Jahreskarte Stauhaltung ca. 49 € (Verbandsmitglieder ca. 41,65 €, Jugend/Sozial ca. 25 €), Jahreskarte ganze Mosel ca. 109 €. Persönliche Ausgabestellen bestehen weiter; für die Strecke Koblenz bis Staustufe Lehmen sind Angelscheine bei der Verbandsgemeinde Kobern-Gondorf (Markt 17, 56330 Kobern-Gondorf) erhältlich. Zusätzlich ist ein gültiger Fischereischein nötig.

Die Karte ist online erhältlich.

Fiskado – Angelkarten Rheinland-Pfalz (Rhein/Mosel) ↗Wehlener Angler-Treff (Ausgabestelle, Preisliste) ↗

Gilt für die staatlich verwaltete Moselstrecke im Bereich Koblenz bis Staustufe Lehmen (Stauhaltung Koblenz) in Rheinland-Pfalz.

Regeln & Ausstattung

BootsangelnNein
Fischerei nur vom Ufer; Angeln vom Boot wird als Verbot genannt (Ausgabestelle und Portal, nicht wörtlich von SGD Nord belegt).
Eigenes BootNein
Folgt aus dem Verbot des Angelns vom Boot auf dieser Strecke.
Leihboot vor OrtUnklar
MotorNein
Da Angeln vom Boot nicht erlaubt ist, kommt ein Motorboot als Angelplattform nicht in Betracht; eigenständige Motorregel nicht belegt.
NachtangelnNein
Nachtfischen wird für die Strecke Lehmen bis Koblenz als Verbot geführt (Portalquelle); Bestätigung durch SGD Nord fehlt.
Karte onlineJa
Erlaubte RutenHöchstens 2 Ruten je Angler, Fischerei nur vom Ufer; Hältern im Setzkescher ist verboten (Angabe der Ausgabestelle).
Schonzeiten & MaßeFrühjahrsschonzeit 15. April bis einschließlich 31. Mai: kein Raubfischangeln mit Spinner, Wobbler, Fliege, Gummifisch oder toten Köderfischen. Schonzeiten u. a. Hecht 01.02.–31.05., Bachforelle 15.10.–15.03. Mindestmaße u. a. Zander 45 cm, Hecht 50 cm, Karpfen 35 cm, Barbe 35 cm, Bachforelle 25 cm, Äsche 30 cm, Nase 30 cm, Schleie 25 cm, Rotauge/Rotfeder 15 cm; für Wels gilt kein Fangverbot, sondern eine Anlandepflicht (ebenso Schwarzmundgrundel). In den ausgewiesenen Fischschonbezirken der Mosel ist ganzjährig jede Art des Fischfangs verboten. Portalquelle nennt zusätzlich Sperrzonen 100 m oberhalb und 500 m unterhalb der Schleusen sowie ein Fangverbot in den Laichschongebieten Mitte März bis Mitte Juni – amtlich nicht bestätigt.

Einschätzung

Die Strecken sind nach Stauhaltungen getarift: Jahreskarte entweder für eine Stauhaltung oder für die ganze Mosel.

Kontakt

Quellen

Stand der Angaben zu dieser Karte: 17.10.2026.

Fischarten

HechtZanderBarschBarbeKarpfenAalWelsForelle

Bestand laut den Angaben zur Karte, nicht für dieses Gewässer einzeln erhoben.

Einschätzung

Staugeregelte Bundeswasserstraße mit Berufsschifffahrt; die Fischereirechte auf den staatlich verwalteten Strecken liegen beim Land Rheinland-Pfalz (SGD Nord), die Strecken sind nach Stauhaltungen gegliedert (Stauhaltung Koblenz, Lehmen usw.). Koordinate ist Näherungswert (Ortsmitte Koblenz), kein Wasserpunkt. Fischarten nur allgemein für die Mosel belegt, nicht abschnittsgenau.

Fischereischein

Rheinland-Pfalz: Gültiger Fischereischein erforderlich. Ob zusätzlich eine Fischereiabgabe des Landes fällig ist, regelt das Landesrecht — beim Landesanglerverband prüfen.

Quellen zum Gewässer

Stand dieses Eintrags: 17.10.2026. Preise und Regeln ändern sich — vor dem Angeln die Bedingungen des Kartenausgebers prüfen. Angaben ohne Gewähr.