Bostalsee

Saarland · Nohfelden-Bosen, St. Wendeler Land

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Angelkarte: Angelerlaubnis Bostalsee

Erlaubnisscheine der Seeverwaltung: Tageskarte ca. 12 € (Kinder/Jugendliche ab 6 Jahren ca. 7 €), Wochenkarte ca. 50 €, Jahreskarte Erwachsene ca. 140 €, Jahreskarte Kinder/Jugendliche ca. 65 €. Verkauf über Seeverwaltung/Tourist-Information Am Seehafen 1, 66625 Nohfelden-Bosen, und online über hejfish. Zusätzlich zum amtlichen Fischereischein erforderlich; Erlaubnisschein nicht übertragbar und bei Kontrolle mitzuführen. Für das Angeln vom Boot ist ein separater Boots-Erlaubnisschein nötig (hejfish nennt Tageskarte inkl. Bootskarte ca. 22 €, Jahreskarte inkl. Bootskarte ca. 209 €).

Die Karte ist online erhältlich.

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Gilt für die Wasserfläche des Bostalsees (selbstständiger Fischereibezirk) ohne die ausgewiesenen Sperrgebiete.

Regeln & Ausstattung

BootsangelnJa
Angeln vom Ruder- oder Tretboot möglich; zwingend mit separatem Boots-Erlaubnisschein.
Eigenes BootJa
Eigene Boote nur mit Boots-Erlaubnisschein, laut hejfish auch für Schlauchboote und Kajaks erforderlich.
Leihboot vor OrtUnklar
Am See werden Ruder- und Tretboote vermietet; ob diese zum Angeln genutzt werden dürfen, sagt keine geöffnete Quelle. Seeverwaltung fragen.
MotorNein
Elektro- und Benzinmotoren sind nicht erlaubt; Schleppen mit motorisierten Booten ausdrücklich verboten.
NachtangelnNein
Nachtfischen verboten. Als Nacht gilt 19:00–07:00 Uhr vom 1. November bis 31. März und 23:00–05:00 Uhr vom 1. April bis 31. Oktober.
Karte onlineJa
Erlaubnisscheine über hejfish online buchbar.
Erlaubte RutenHöchstens zwei Handangeln je Angler (Angelbestimmungen Bostalsee).
Schonzeiten & MaßeAllgemeine Angelsperre für den Fischereibezirk Bostalsee vom 1. Januar bis 15. Februar. Mindestmaße/Schonzeiten u. a.: Hecht 60 cm, Schonzeit 1. Februar bis 31. Mai; Zander 50 cm, Schonzeit 1. Februar bis 31. Mai; Quappe ganzjährig geschont. Tagesfanglimit: 1 Karpfen oder 1 Zander oder 1 Hecht oder 1 Aal plus 3 Forellen, 1 Schleie, maximal jedoch 3 Pfund Weißfisch. Vom 16. Februar bis 31. Mai sind tote Köderfische, Drillinge und Kunstköder verboten; lebende Köderfische ganzjährig verboten, tote Köderfische nur aus dem Bostalsee. Anfüttern auf 2 Liter je Angler begrenzt. Angeln nur in den freigegebenen Wasser- und Uferbereichen, Sperrgebiete sind in der Karte der Angelbestimmungen ausgewiesen (u. a. Strandbad Bosen, Bootssteg, Center-Parcs-Bereich). Fangmeldung erforderlich. Verstöße bis 5.000 € Bußgeld.

Kontakt

Quellen

Stand der Angaben zu dieser Karte: 17.10.2026.

Fischarten

ForelleZanderKarpfenHechtWelsAalBarschSchleieWeißfisch

Einschätzung

Stausee im St. Wendeler Land, laut oberster Fischereibehörde des Saarlandes ein selbstständiger Fischereibezirk. Große Teile des Ufers sind durch Strandbad Bosen, Center Parcs und Bootsstege belegt; eine Karte in den Angelbestimmungen trennt 'Angeln erlaubt' von 'Sperrgebiet für Angler'. Koordinate aus OpenStreetMap. Flächenangabe liegt in den geöffneten Quellen nicht vor.

Fischereischein

Saarland: Gültiger Fischereischein erforderlich. Ob zusätzlich eine Fischereiabgabe des Landes fällig ist, regelt das Landesrecht — beim Landesanglerverband prüfen.

Quellen zum Gewässer

Stand dieses Eintrags: 17.10.2026. Preise und Regeln ändern sich — vor dem Angeln die Bedingungen des Kartenausgebers prüfen. Angaben ohne Gewähr.