Bodensee

Baden-Württemberg · Bodensee-Obersee, zwischen Kressbronn und Konstanz

ForstBW Webshop – Angeln am Bodensee ↗ Auf der Karte öffnen Route planen ↗

Angelkarte: Angelerlaubnisschein Bodensee-Obersee (ForstBW)

ForstBW gibt Angelerlaubnisscheine für den Bodensee-Obersee als Monats- und Jahreskarte aus, jeweils in den Varianten 'Ufer' und 'Boot & Ufer'. Preise laut ForstBW ca. 20 € (Ufer/Monat), ca. 40 € (Ufer/Jahr), ca. 40 € (Boot & Ufer/Monat) und ca. 80 € (Boot & Ufer/Jahr), ermäßigt jeweils etwa die Hälfte, Preise inkl. MwSt. Kauf über den ForstBW-Webshop (Registrierung nötig) sowie bei Vermögen und Bau BW in Konstanz (Mainaustraße 211), Tourist-Information Kressbronn, Tourist-Information Langenargen und bei Angler-Markt-Filialen. Gültiger Fischereischein ist Voraussetzung; für die Jahreskarte wird ein Sachkundenachweis verlangt (Portalangabe).

Die Karte ist online erhältlich.

ForstBW Webshop – Angeln am Bodensee ↗

Gilt für den Bodensee-Obersee/Überlinger See im baden-württembergischen Bereich zwischen Kressbronn und Konstanz. Konstanzer Trichter (Stadt Konstanz, zusätzliche Einweisung) und Untersee (u. a. Gäste-Monatskarte der Stadt Radolfzell) sind nicht enthalten.

Regeln & Ausstattung

BootsangelnJa
Eigene Kartenvariante 'Boot & Ufer'; reine Uferkarte erlaubt kein Angeln vom Boot.
Eigenes BootJa
Mit der Variante 'Boot & Ufer' ist das Angeln vom Boot abgedeckt; Anforderungen an Zulassung/Kennzeichnung des eigenen Boots nicht belegt.
Leihboot vor OrtUnklar
Keine Angabe zu Leihbooten auf den geöffneten Seiten; bei ForstBW oder den Tourist-Informationen zu erfragen.
MotorUnklar
Zu Motorbooten/E-Motoren beim Angeln nennen die geöffneten Seiten keine Regel; maßgeblich sind die Bestimmungen 2023 (PDF von ForstBW, maschinell nicht lesbar) und das Schifffahrtsrecht.
NachtangelnMit Einschränkung
Angelfischerei nur tagsüber (ca. 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang); Ausnahme: Aal- und Welsfang vom Ufer ist bis 1:00 Uhr erlaubt (Portalangaben).
Karte onlineJa
Karten über den ForstBW-Webshop nach Registrierung.
Erlaubte RutenHöchstens zwei Ruten je Angler, je Rute maximal zwei Anbissstellen (Haken); bei der Hegene bis zu fünf Anbissstellen (derzeit wegen Felchen-Moratorium ohne Bedeutung). Angaben aus Portalquellen, nicht aus dem Verordnungstext bestätigt.
Schonzeiten & MaßeNach Portalangaben für den Obersee: Felchen mit Fangverbot/Moratorium bis einschließlich 2026 (Mindestmaß 35 cm, Tagesbegrenzung 12 Stück in Normaljahren), Zander Schonzeit 01.04.–31.05. und Mindestmaß 40 cm, Barsch Schonzeit 20.04.–10.05., Seeforelle Schonzeit 01.11.–10.01. und Mindestmaß 60 cm, Hecht ohne Schonzeit und ohne Mindestmaß. Uferangeln in Naturschutzgebieten und an Schiffsanlegestellen verboten. Verbindlich sind die 'Bestimmungen über die Ausübung der Angelfischerei am Bodensee 2023' von ForstBW und die Bodenseefischereiverordnung (BodFischVO) – beide PDFs ließen sich maschinell nicht auslesen.

Kontakt

Quellen

Stand der Angaben zu dieser Karte: 14.10.2026.

Fischarten

HechtZanderBarschSeeforelleFelchen

Einschätzung

Großer voralpiner See, Fläche ca. 53.600 ha (gesamtes Seebecken inkl. Schweiz und Österreich); der baden-württembergische Anteil ist nur ein Teil davon. Koordinate aus OpenStreetMap. Fischereirechtlich gegliedert in Obersee/Überlinger See (Zuständigkeit ForstBW), Konstanzer Trichter (Stadt Konstanz, Einweisung nötig) und Untersee (eigene Karten, u. a. Stadt Radolfzell). Uferangeln in Naturschutzgebieten und an Schiffsanlegestellen ist untersagt.

Fischereischein

Baden-Württemberg: Gültiger Fischereischein erforderlich. Ob zusätzlich eine Fischereiabgabe des Landes fällig ist, regelt das Landesrecht — beim Landesanglerverband prüfen.

Quellen zum Gewässer

Stand dieses Eintrags: 14.10.2026. Preise und Regeln ändern sich — vor dem Angeln die Bedingungen des Kartenausgebers prüfen. Angaben ohne Gewähr.